Mit dem Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz hat der Oö. Landtag am 10. Mai 2007 dienstrechtliche Bestimmungen in diversen Gesetzen für die Landes- und Gemeindebediensteten beschlossen.
Als wesentliche Punkte des Gesetzes sind insbesonders folgende Gesetzesänderungen anzuführen:
- Verpflichtung für Beamtinnen und Beamte des Ruhestands, sich - wenn notwendig - einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen
- Anpassung der Diplomanerkennungsbestimmungen an die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Recht auf Familienhospizfreistellung auch zur Sterbebegleitung von Wahl- und Pflegeeltern
- Verlängerung der Inanspruchnahmemöglichkeit eines Karenzurlaubs für die Pflege eines behinderten Kindes
- Erweiterung der Verwendungsbeschränkungen auf Lebensgemeinschaften
- Neuregelung des Ersatzes der Ausbildungskosten
- Klarstellung betreffend die Lehrverpflichtung von Vertragslehrerinnen und Vertragslehrern an einer Landesmusikschule bzw. an der Musikschule der Landeshauptstadt Linz
- Kürzung des Monatsbezugs bei "nicht zufriedenstellender" Dienstbeurteilung anstelle der bisherigen Hemmung der Vorrückung
- Verbleib der Vertragsbediensteten "neu" in der KFL auch nach ihrer Pensionierung
- Aufnahme der nach dem 31. Dezember 2000 erstmals in den Landesdienst aufgenommenen land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrerinnen oder Landesvertragslehrer auf Grund neuer bundesgesetzlicher Ermächtigung.