Am 10. Mai 2007 wurde vom Oö. Landtag ein neues Einforstungsrechtegesetz beschlossen.
Das Gesetz vom 23. April 1952 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten (Wald- und Weideservitutenlandesgesetz - WWG), entsprach nicht den Grundsätzen moderner Rechtsetzung. Einerseits weist es Regelungsdefizite auf, so zum Beispiel betreffend die Konsequenzen von größeren Waldschäden auf belasteten Liegenschaften, andererseits enthält es überholte und überflüssige Bestimmungen. Darüber hinaus war eine Anpassung an neues Bundesgrundsatzrecht erforderlich.
Als wesentliche Inhalte dieses Gesetzes sind insbesonders anzuführen:
- Determinierung der gesetzlichen Ziele in diesem Rechtsgebiet;
- verfahrensrechtliche Vereinfachungen, insbesondere bei Parteienvereinbarungen und bei der Entlastung von Teilflächen belasteter Liegenschaften;
- Ausführung der mit dem BGBl. I Nr. 14/2006 neu aufgestellten Grundsätze;
- zeitgemäße und praxisgerechte Bestimmungen für die Einforstungsrechte.