Gesetzliche Regelungen über Maßnahmen auf dem Gebiet des Weinbaues
DerOö. Landtag hat am 4. Oktober 2007 mit einem neuen Oö. Weinbaugesetz Bestimmungen für den Weinbau in Oberösterreich, der in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, beschlossen.
Damit werden gesetzliche Regelungen insbesonders für die Vergabe sowie Verwaltung von Pflanzungsrechten geschaffen.
Weiterführende Informationen
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Beilage 1280/2007
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Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz über die Maßnahmen auf dem Gebiet des Weinbaues)
Gesetzliche Regelungen zur Vergabe sowie Verwaltung der Pflanzungsrechte im Weinbau. Durch dieses Gesetz soll der Weinbau in Oberösterreich entsprechend den Vorgaben der Verordnung des Rates der Europäischen Uniontorganisation für Wein über die gemeinsame Mark geregelt und gesichert werden. Die Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein sieht unter anderem vor, dass das Pflanzen von Weinreben nur bei Vorhandensein eines entsprechenden Pflanzungsrechts erfolgen darf. Dabei wurde die Schaffung neuer Pflanzungsrechte reglementiert und für jeden Mitgliedstaat genau festgelegt, für welches Flächenausmaß neue Pflanzungsrechte erteilt werden dürfen. Österreich wurden diesbezüglich 737 Hektar zugewiesen.
Die Verwaltung der Pflanzungsrechte hat jeweils durch die einzelnen Mitgliedstaaten zu erfolgen. In Österreich finden sich entsprechende Bestimmungen bislang in den Weinbaugesetzen der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Wien und neuerdings auch von Kärnten. Entgegen der Situation in den "traditionell" Weinbau betreibenden Bundesländern verfügt Oberösterreich, das gemeinsam mit den Bundesländern Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg die Weinbauregion "Bergland" bildet, aktuell über kein Weinbaugesetz und somit über keine gesetzlich normierte Verwaltung der Pflanzungsrechte. Die Verwaltung der Pflanzungsrechte erfolgt daher für Oberösterreich derzeit in der Form, dass Neuanpflanzungen keiner behördlichen Bewilligung bedürfen, sie jedoch spätestens bei der jährlichen Erntemeldung bekannt zu geben sind.
Allerdings hat der Weinbau in Oberösterreich in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, weshalb dieser nunmehr einer gesetzlichen Regelung zugeführt und hinkünftig die Grundlage für die Vergabe sowie Verwaltung der Pflanzungsrechte geschaffen werden soll. Aus gegebenem Anlass hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dem Bundesland Oberösterreich Pflanzungsrechte im Ausmaß von 60 Hektar zur Vergabe und Verwaltung in einer oberösterreichischen regionalen Reserve übertragen.
Das vorliegende Gesetz enthält im Wesentlichen allgemeine Beschränkungen über das Pflanzen von Weinreben und regelt - in Entsprechung der Vorgaben über den gemeinsamen Markt für Wein - die Erteilung bzw. Gewährung von Pflanzungsrechten. Als Pflanzungsrechte im Sinn dieses Gesetzentwurfs kommen Neupflanzungsrechte (für das Pflanzen zum Zweck der Selbstversorgung sowie zu Versuchszwecken und in Sonderanlagen), Wiederbepflanzungsrechte und Pflanzungsrechte aus der regionalen Reserve in Betracht. In Ausübung der Weinbauaufsicht hat die Behörde - neben der Überwachung der Einhaltung der maßgeblichen Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs und der danach erlassenen Verordnungen und Bescheide - ein Landesweinbaukataster zu führen, welches einen Überblick über die in Oberösterreich liegenden Weinbaubetriebe, Sonderanlagen und Weinbaugrundstücke geben soll. Weiters enthält das Gesetz die für den Fall der rechtswidrigen Bepflanzung erforderlichen Rodungs- und Strafbestimmungen.