- Innerhalb der Grenzen der Raumeinheit befinden sich keine Schutzgebiete und Naturdenkmale nach den Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001.
- Entlang der Westgrenze der Raumeinheit „Oberer Weilhartsforst“ verläuft der nördliche Teil der als Natura 2000-Gebiet nominierten „Ettenau“, welches jedoch nicht in die Raumeinheit „Weilharts- und Lachforst“ hinein reicht. Im Südosten grenzt das Natura 2000-Gebiet „Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland“ an.