Nutzung des Potenzials zur Entwicklung abwechslungsreicher Sonderstandorte

Raumbezug 

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung
Wesentliche Voraussetzung für hohe Artenvielfalt ist eine entsprechende Vielfalt an Standorten. Infolge der überaus einheitlichen Nutzungsstruktur in der Raumeinheit ist hier nur eine sehr geringe Standortvielfalt gegeben.
Da vor dem Hintergrund der vorrangigen forstwirtschaftlichen Zielsetzungen in der Raumeinheit naturnahe Waldentwicklung als Hauptziel ökologischer Sichtweisen nur sehr eingeschränkt umsetzbar sein wird, kann dagegen durch die gezielte Einflussnahme auf verschiedene vorhandene Nutzungen, etwa den Schotterabbau, kleinräumige Kahlschlagwirtschaft, Straßen, Wege und sonstige Störstellen, die Arten- und Lebensraumvielfalt erhöht werden.
Hierbei ist besondere Rücksicht auf Belange der Trinkwasservorsorge sowie Bedacht auf die Einhaltung grundlegender Prinzipien der Nachhaltigkeit zu nehmen. Die Gebote und Verbote der Schongebietsverordnung Grundwassershongebiet Weilhartsforst Nr.113 sowie der Grundwasserschongebietsverordnung Lachforst Nr. 138 sind jedenfalls zu berücksichtigen.
 
Gefährdung

Keine

 

Wege zum Ziel

(beispielhaft:)
Förderung kleiner Schlag- und Lichtungsflächen im Zuge der Waldbewirtschaftung.
Großzügiges Freihalten der Waldschneisen entlang der Wege und Straßen sowie der Wirtschaftsstreifen.
Bewirtschaftung von Straßen- und Wegböschungen als extensiv genutzt Magerwiesen.
Zumindest teilweises bzw. zeitweises Belassen von Wegpfützen in Fahrspuren.
Verzicht auf (sofortiges) Rekultivieren von sonstigen Störstellen.

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