Sicherung und Entwicklung naturnaher Waldrandstrukturen

Raumbezug

Randzonen der gesamten Raumeinheit

Ausgangslage/Zielbegründung

Die Grenze der Raumeinheit wird im Südwesten vom bestehenden Waldrand gebildet, dem aber über weite Strecken die idealtypischen Strukturen wie Laubholz-Waldmantel und artenreicher Waldsaum fehlen. Das Potential zur Ausbildung von artenreichen Lebensgemeinschaften des Waldrandes ist als hoch einzustufen, weil große Teilbereiche eine wärme- und lichtbegünstigte Südwestexposition aufweisen. Hinzu kommt, dass sich dieser (potentielle) Lebensraum über die gesamte Raumeinheit – und darüber hinaus – längserstreckt und ein wichtiges vernetzendes Element darstellt.
Der Waldrand vermittelt zwischen Waldinnenfläche und offener Kulturlandschaft, unterscheidet sich aber von ihnen deutlich in struktureller und funktionaler Sicht.
• Generell hohe Anzahl an Kleinstrukturen und Habitaten (Brut-, Schlaf- und Überwinterungsplätze, Sitzwarten, Nahrungsangebot, etc.)
• Hohe Revierdichte durch gemeinsames Vorkommen von Biotopkomplexbewohnern und Arten der angrenzenden Lebensräume (Waldarten, Saumarten, Wiesenarten)
• Bedeutung der Waldränder als Refugium für landwirtschaftliche Nützlinge
• Schutz des angrenzenden Waldbestandes durch windbremsende Wirkung
• Positive Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Gefährdung

Der Waldrand ist ein nicht natürlich entstandener sondern anthropogen bedingter Lebensraum. Entsprechend dem Wechsel der Nutzung angrenzender Flächen ist er Änderungen unterworfen.
• Förderung der Fichte
• Neuaufforstungen mit nicht standortgerechten Baumarten im Anschluss an die Waldränder
• intensive angrenzende land- und forstwirtschaftliche Nutzung (Nährstoff- und Düngereintrag, Einengung seiner räumlichen Breite durch Heranwirtschaften)
• Bebauung der Waldränder
• Einengung durch Wegeführung entlang des Waldrandes
• fehlende Nutzung und Pflege (Sukzession der Saum- und Strauchmantelbereiche zu Hochwaldstandorten)

Wege zum Ziel

Gespräche auf Gemeindeebene und mit Grundbesitzern.
Förderung laubholz- und strauchreicher Waldränder.
Förderung standortgerechter Laubhölzer in Waldrandbereichen (forstliche Beratung und Förderung).
Beratung bei der Neuaufforstung von Waldrandlagen (Gehölzarten, Ausformung der Aufforstung), wenn möglich Vermeidung von Neuaufforstungen in Waldrandlagen.
Anlage nicht oder nur als Streuwiese genutzter Pufferstreifen zu Ackerflächen.

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