- Zersiedelung durch Einfamilienhausbebauung und die Errichtung von Zweitwohnsitzen insbesondere an den Sichthängen um die Seen.
- Nutzungsaufgabe von Grenzertragsstandorten mit anschließender Wiederaufforstung oder natürlicher Verbuschung und Verwaldung.
- Rückgang der Strukturelemente in der Kulturlandschaft. Besonders gefährdet sind die siedlungsnahen Streuobstwiesen.
- Erhöhter Nutzungsdruck und die Zunahme touristischer Einrichtungen in landschaftlich attraktiven Bereichen, insbesondere an den Seeufern.