Schutzgebiete

  • Zwei flächig ausgebildete Naturdenkmäler (Enzendorfer Haufen und Ledererhaufen)
  • Sechs Einzelbäume sind als Naturdenkmal ausgewiesen.
  • Gemäß Oö. NSchG 2001 stehen flussbegleitend beidufrig 50 Meter breite Korridore unter Landschaftsschutz. Entlang der Donau gilt dieser Schutz für einen 200 Meter breiten Streifen.

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