- Zwei flächig ausgebildete Naturdenkmäler (Enzendorfer Haufen und Ledererhaufen)
- Sechs Einzelbäume sind als Naturdenkmal ausgewiesen.
- Gemäß Oö. NSchG 2001 stehen flussbegleitend beidufrig 50 Meter breite Korridore unter Landschaftsschutz. Entlang der Donau gilt dieser Schutz für einen 200 Meter breiten Streifen.