Raumbezug
Gesamte Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
- Seen:
Die Uferbereiche der drei Seen unterliegen einem hohem Nutzungsdruck durch Badebetrieb, Bootsverkehr und Wassersport. Im Zuge von Straßenbauten und Befestigungen privater und öffentlicher Grundstücke wurden die Ufer mit Mauern, Holzbrettern, Palisaden, Blocksätzen oder Steinschüttungen verbaut. Zusätzlich wurden bauliche Objekte wie Steganlagen, Bootshäuser, Bootsrutschen, Treppen u.ä. errichtet. - Fließgewässer:
Alle einmündenden Bäche (außer der Seeache, Fuschler und Zeller Ache) sind als Wildbäche ausgewiesen und deshalb im Mündungsbereich als Schutz vor Hochwässern massiv verbaut.
Durch die Anlage naturnaher Uferabschnitte und Bachläufe mit z.B.: Unterständen, Schotterflächen u.ä. kann der Lebensraum vieler anspruchsvoller Tierarten vergrößert werden. Naturnahe Uferzonen, mit flachen Übergängen, ohne Uferverbauungen, ev. mit Röhricht- und Seggenbeständen, mit Ufergehölzen und Feuchtwäldern tragen zur natürlichen Verbindung zwischen Wasser und anschließendem Hinterland bei.
Gefährdung
Intensivierung der Freizeitnutzung (z.B.: Ausbau von Bädern und Promenaden, Aufteilung von großen Seeuferparzellen).
Ausbau von schmalen, kurvenreichen Straßenabschnitten mit hoher Verkehrsbelastung.
Wege zum Ziel
- Seen:
Erarbeitung eines Seeuferkatasters für den Mondsee und Irrsee bzw. Zusammenführung der vorhandenen Daten und Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges in vergleichbarer Qualität.
Anlage naturnaher Uferzonen mit flachen Übergängen und mit Röhrichtbeständen durch die Rücknahme der Uferverbauungen.
Erhalt der natürlich vorhandenen Steiluferbereiche.
Information der Uferanrainer über die naturnahe Ausgestaltung der Uferbereiche. - Fließgewässer:
Erarbeitung von Gewässerbetreuungskonzepten für die größeren Fließgewässer (z.B.: Wangauer Ache, Seeache, Weißenbach usw.).
Bei zukünftigen Ausbesserungsarbeiten durch die Wildbach- und Lawinenverbauung im Bereich der Bachmündungen gezielt Maßnahmen setzen, die auf die natürlichen Voraussetzungen der Fließgewässer eingehen, sofern dies der Objektschutz zulässt.