Kontrolliertes Zulassen von natürlichen Wasserspiegelschwankungen (insbes. Frühjahrshochwasser) an den Seen

Raumbezug

Wasserflächen des Attersees, Mondsees und Irrsees

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Derzeit wird der Wasserstand des Attersees und Mondsees über Wehre gemäß den Vorgaben einer Wehrordnung geregelt. Berücksichtigte Gesichtspunkte sind dabei Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung und Wasserwirtschaft (z.B.: Energiegewinnung).
Der Wasserstand ist durch die Wehre und Schwellen übers Jahr gesehen ausgeglichener und weist weniger natürliche Wasserspiegelschwankungen auf. Besonders Frühjahrshochwässer sind aber bedeutsam für gewisse Fischarten (z.B.: Hecht), die auch in überschwemmten Uferzonen laichen.

 

Gefährdung

Keine

 

Wege zum Ziel

Abstimmen der Wehrordnung auf die Laichzeit von Fischarten, die bevorzugt in überschwemmten Uferzonen laichen.

 

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