Raumbezug
Wasserflächen des Attersees, Mondsees und Irrsees
Ausgangslage/Zielbegründung
Derzeit wird der Wasserstand des Attersees und Mondsees über Wehre gemäß den Vorgaben einer Wehrordnung geregelt. Berücksichtigte Gesichtspunkte sind dabei Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung und Wasserwirtschaft (z.B.: Energiegewinnung).
Der Wasserstand ist durch die Wehre und Schwellen übers Jahr gesehen ausgeglichener und weist weniger natürliche Wasserspiegelschwankungen auf. Besonders Frühjahrshochwässer sind aber bedeutsam für gewisse Fischarten (z.B.: Hecht), die auch in überschwemmten Uferzonen laichen.
Gefährdung
Keine
Wege zum Ziel
Abstimmen der Wehrordnung auf die Laichzeit von Fischarten, die bevorzugt in überschwemmten Uferzonen laichen.