Raumbezug
Gesamte Untereinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Ruhezonen haben besonders für die Tierwelt (Laichschongebiete für Fische, Ruhezonen für Wasservögel), aber auch für die Pflanzenwelt große Bedeutung für die langfristige Entwicklung ihrer Bestände.
Derzeit gibt es am Attersee, Mondsee und Irrsee keine bzw. nur wenige Beschränkungen bezüglich Nutzung der Seeflächen für den Bade- und Sportbetrieb. Anzustreben wäre eine größere Konzentration des Freizeitbetriebes zum Schutz der Tierwelt und der Ufer- und Wasservegetation.
Als mögliche Ansatzpunkte für weniger intensiv genutzte Bereiche in den Seeflächen wären bereits vorhandene Naturschutzgebiete bzw. Reste nicht geschützter natürlicher Uferabschnitte geeignet.
Gefährdung
In der Sommersaison erfolgt eine intensive touristische Nutzung, die keinen Rückzugsraum für bestimmte Tierarten übrig lässt.
Wege zum Ziel
Einige Seebuchten, mit naturnaher bzw. natürlicher Uferlinie sollten als Ruhezonen, in denen Bade-, Boots-, Surf-, Tauch- und Angelbetrieb nicht in Frage kommen, ausgewiesen werden.
Verstärkte Lenkung des Badebetriebes in gewissen Uferabschnitten!