Raumbezug
Uferzonen des Attersees, Mondsees und Irrsees
Ausgangslage/Zielbegründung
Vorhandene naturnahe Uferstrukturen in den drei Seen sind:
- Wasserpflanzenbestände
- Reich strukturierte Flachuferbereiche mit Schotterbänken, Sand, Steinen, Blöcken
- Natürliche Steilufer mit Felsen
- Überhängende Äste, unterspülte Wurzeln, Totholzansammlungen
Die Uferanrainer haben im Zuge der Pflege, Gestaltung und Befestigung ihrer Grundstücke (Uferverbauungen, Trittplatten, etc) viele dieser naturnahen Strukturen beseitigt bzw. zerstört. Durch viele kleine Maßnahmen seitens der Grundstücksbesitzer könnte eine Verbesserung des Strukturangebotes erreicht werden.
Der oftmals nur schmal ausgebildete Bereich zwischen Seeufer und steilen Hanglagen muss zahlreiche Infrastrukturaufgaben erfüllen. In dieser beengten Lage sind bei Ausbau- und Sanierungsarbeiten die naturnahen Bereiche gefährdet. Eine Beeinträchtigung durch Schuttablagerungen, einheitliche Böschungsneigungen, Betonmauern, Verdichtungen, Störung des Wasserhaushaltes, Flächenverbrauch etc. sollte vermieden werden, um die ökologischen Funktionen dieser Flächen nicht zu beeinträchtigen.
Gefährdung
Weitere harte Uferverbauungen und intensive Pflege der Uferzone durch Gemeinden und Private.
Neue Straßenbauprojekte, die unmittelbar im Uferbereich geführt werden.
Wege zum Ziel
Information und Schulung der Uferanrainer bezüglich naturnaher Strukturen und ihrem Nutzen für den Naturschutz führt ev. zum Zulassen gewisser Verwilderungserscheinungen z.B.: Totholz, umgefallene Bäume, Hinterspülungen u.ä.
Abflachung künstlich errichteter steiler Uferverbauungen und Ersatz durch flache Blockwürfe oder Kies.
Berücksichtigung ökologischer Belange im Zuge von Straßenneubauten (Ökologische Begleitplanung und ökologische Bauaufsicht).
Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den betroffenen Akteuren bereits im Vorfeld konkretisierter Planungen.