Raumbezug
Terrestrischer Uferbereich der gesamten Untereinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Die typische terrestrische Seeufervegetation wird von Großseggenrieden, Bruchwäldern und Ufergehölzen gebildet. Dieser Komplex aus natürlichen Übergangslebensräumen ist in der Untereinheit außerhalb der dichter besiedelten Bereiche großflächig vorhanden.
Am Attersee finden sich im unmittelbaren Seeumland kaum mehr zusammenhängende natürliche bzw. naturnahe Ufergehölze, Großseggenbestände und Uferhochstauden. Reste wertvoller Flächen gibt es beim Morganhof, der Dickaubucht bzw. zwischen Zell und Parschallen. Am Mondsee finden sich größere zusammenhängende Bereiche mit einer naturnahen terrestrischen Ufervegetation bei der Einmündung der Fuschler Ache, in Schwarzindien und in Pichl-Auhof. Am Irrsee gibt es längere zusammenhängende Abschnitte mit Ufergehölzen zwischen Dorferwirt und Steininger. Darüber hinaus sind am Irrsee den angrenzenden Niedermooren auf weiten Strecken an den Ufern Großröhrichte mit Schilf und Großseggen vorgelagert.
Ufervegetation und Gewässer stehen in einem engen Wirkungsgefüge: Die Ufervegetation beeinflusst das Erosions- und Sedimentationsgeschehen, sorgt für Beschattung und Eintrag organischer Substanzen. Der Wasserstand wirkt sich auf die Artenzusammensetzung und die Entwicklung der Ufervegetation aus.
In der Untereinheit besteht ein großes Potenzial in der Entwicklung eines natürlichen Überganges zwischen stehendem Gewässer und Land. Die Anlage von Ufergehölzstreifen mit standortgerechten und heimischen Gehölzen ist dazu genauso geeignet wie die Entwicklung von Großseggenbeständen und Uferhochstauden in vernässten Bereichen. Die Anlage von Ufergehölzstreifen ist im Bereich existierender Niedermoor- oder Großseggenvegetation auf Grund deren seltenen Vorkommens jedoch seitens des Naturschutzes nicht erwünscht.
Gefährdung
Zerstörung und weitere Einengung von Ufergehölzen und Röhrichten im Zuge von Uferverbauungen, Einbauten oder sonstigen Nutzungen
Lagerung von Booten
Wege zum Ziel
Entfernung von senkrechten Uferverbauungen und Sicherung der Uferböschungen durch geeignete standortgerechte, heimische Gehölzarten
Verbindung der einzelnen Biotope zu einem größeren Biotopkomplex
Erhaltung bzw. abschnittsweise Anpflanzung eines naturnahen, mehrreihigen Ufergehölzstreifens aus standortgerechten Gehölzen (Weide, Schwarz-Erle, Esche, Bergahorn, Linde) außerhalb schutzwürdiger Röhricht- und Moorbereiche
Verhinderung des Parkens am Bankett bis unter die Uferbäume
Entfernung nicht standortgerechter Gehölze
Bewusstseinsbildung bei den Grundbesitzern