Raumbezug
Extensiv genutzte Wiesen in der gesamten Untereinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Extensive Wiesenstandorte kommen in der Untereinheit großflächig vor. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Nieder- und Übergangsmoore, Feuchtwiesen (Pfeifengraswiesen) und Großseggenriede. Sehr schöne Wiesen finden sich rund um den Irrsee (Nord-, Ost- und Südufer), zwischen dem Irr- und Mondsee und im Tal der Fuschler Ache (nördl. des Langmoos, nördl. der Teufelsmühle). Am Attersee finden sich einzelne wertvolle extensive Wiesen z.B.: In den Gemeinden Seewalchen, Nußdorf, Unterach. Am Mondsee gibt es Großseggenriede in St. Lorenz und Schwarzindien.
Von Bedeutung sind diese Flächen, weil sie seltene Pflanzengesellschaften und Arten beherbergen. Die Größe der Flächen liegt im landesweiten Spitzenfeld, und wird lediglich von den Extensivbereichen im Ibmer Moor übertroffen! Wiesenbrüter wie z.B.: Der Große Brachvogel brauchen als Voraussetzung für ihr Vorkommen großflächige, extensiv bewirtschaftete Feuchtwiesen, die nur wenig durch Landschaftselemente gegliedert sind. Dementsprechend liegen besonders um den Irrsee bundesweit bedeutende Vorkommen des Großen Brachvogels.
Gefährdung
Drainagierung
Nährstoffeintrag aus angrenzenden intensiv genutzten Flächen
Parzellierung (Verbauung bzw. Anlage von Badeplätzen) und Intensivierung der Freizeitnutzung (Badebetrieb, Bootsliegeplätze)
Einengung durch angrenzende Nutzung
Nutzungsaufgabe mit nachfolgender Verbuschung oder Aufforstung
Mahd mit tief einsinkenden, den Boden verdichtenden Maschinen
Intensivierung der Freizeitnutzung (Badebetrieb)
Wege zum Ziel
Anlage eines Pufferstreifens zwischen extensiver und intensiver Wiesennutzung (z.B.: Keine Düngung der angrenzenden Wiesen)
Extensive Pflege bzw. Beibehalten der traditionellen Nutzung um eine Verbuschung zu verhindern (einmalige Mahd im Spätsommer bzw. Herbst, keine schweren Arbeitsgeräte, keine Beweidung)
Einrichtung von Landschaftspflegeverbänden zur langfristigen Absicherung der Bewirtschaftung
Keine Aufforstungen
Eventuell Wiedervernässung entwässerter Grünlandbereiche
Keine weitere flächenmäßige Ausdehnung der Freizeitnutzung (Badeplätze, Bootsliegestellen, Sportplätze) in solche Flächen