Raumbezug
Gesamte Untereinheit „Wiesengebiete des Hügellandes“.
Ausgangslage/Zielbegründung
Die Ausprägung der Waldränder ist überwiegend durch die intensive Grünlandnutzung der angrenzenden Wiesenflächen geprägt, welche in der Regel bis an die Stammbasis der Gehölze heran genutzt werden. Waldmäntel mit einer abgestuften Struktur in Form von Hochstaudensäumen und Gebüschsäumen sind nur entlang der Galeriewälder vorhanden.
Waldrandlagen stellen ausgesprochen arten- und strukturreiche Lebensräume dar. In laubholzreichen Waldmänteln und vorgelagerten Säumen findet einerseits eine innige Durchdringung von Arten der Wälder und des Grünlandes statt, andererseits beherbergen sie eine spezifische Fauna und Flora („Saumarten“), die zum Artenreichtum einer Landschaft einen wesentlichen Beitrag leistet.
Wegen der vielfach vorliegenden starken Geländeneigung, aber auch aus Arrondierungsgründen werden im Zuge der Nutzungsaufgabe von Grünlandbereichen in der Regel zuerst die Waldrandlagen und die in den Wald hinein geschobenen Grünlandbuchten aufgeforstet, was zu einer Verminderung der Randlinienlänge und -vielfalt führt.
Gefährdung
Nutzungsaufgabe von schwer zu bewirtschaftenden Flächen in den Steillagen und deren Aufforstung
Forstliche Nutzung in Form reiner Fichtenforste bis zu den Waldrändern
Wege zum Ziel
Verstärkte finanzielle Förderung als Anreiz für die weitere extensive Bewirtschaftung von Waldrandlagen
Einflussnahme auf die Art und Weise der Nutzungsaufgabe bzw. -änderung von Grünlandbereichen in Waldrandlagen, wenn diese unvermeidlich sind. Eine natürliche Sukzession ist z.B. den Neuaufforstungen vorzuziehen, da sich hier zumindest vorübergehend saumartige Verhältnisse einstellen können
Neuaufforstungen sollten raumtypisch mit Laubgehölzen linienhaft oder unregelmäßig, weitgehend entlang der Falllinie und nicht horizontal entlang des Waldrandes erfolgen, damit der Offenlandcharakter der Landschaft weitgehend erhalten bleibt und gleichzeitig die Randlinien- und Strukturelementdichte erhöht wird
Im Zuge der örtlichen Raumplanung: Vermeidung der Bebauung von Waldrandlagen