Erhaltung der traditionellen Bebauung und bei Neubebauung und Erweiterungen Sicherstellung einer landschaftsgerechten Bauweise

Raumbezug

Gesamte Untereinheit  „Obstbaugebiete des Hügellandes“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Das Obstbaugebiet des Hügellandes wird in bedeutendem Ausmaß von der traditionellen bäuerlichen Nutzung bestimmt. Vor allem die zerstreut liegenden Einzelhöfe mit umgebenden Streuobstwiesen verleihen dem Gebiet landschaftlichen Reiz. Gerade durch die große Einheitlichkeit der Hofformen können nicht landschaftsgerechte Baukörper einen Störfaktor im Landschaftsbild darstellen.  Da lediglich im Einzugsgebiet von Steyr eine Tendenz zu Streusiedlungsbildung und Einzelhausbebauung erkennbar ist, sind weite Teile der Landschaft noch als bäuerlich bedingtes Kulturgut erhalten und als solches erkennbar.

 

Gefährdung

Errichtung von Einfamilienhäusern unmittelbar neben bestehenden Höfen oder frei in der Landschaft ohne landschaftsgerechte Eigenart oder Bezugnahme auf die bestehende Bebauungsstruktur. Dadurch Verstärkung  der Zersiedelung durch Baukörper ohne Bezug zur Landschaft, sowie zur Proportion der bestehenden Bebauung
Bauvorhaben mit starken, weithin sichtbaren Auswirkungen auf das Landschaftsbild – bedingt durch exponierte Lage des Grundstückes bzw. Größe des Bauvolumens

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild im Flächenwidmungsplan, neue Widmungen nur nach den Grundsätzen der Raumordnung
Landschaftsgerechte Errichtung von An- und Neubauten in Hinblick auf die Landschaftscharakteristik, sowie auf die Maßstäblichkeit der bestehenden Baukörper

 

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