Raumbezug
Gesamte Untereinheit „Obstbaugebiete des Hügellandes“
Ausgangslage/Zielbegründung
Die Bewahrung der landschaftlichen Eigenart der Untereinheit setzt eine Erweiterung der Siedlungsentwicklung im Bereich vorhandener Siedlungsschwerpunkte voraus. Die in vielen Teilen Oberösterreichs zu beobachtende fortschreitende Zersiedelung der Landschaft durch Einfamilienhäuser findet in der behandelten Untereinheit lediglich im Einzugsgebiet von Steyr in bemerkbarem Ausmaß statt.
Gefährdung
Wohnhausbau und Errichtung von gewerblichen Bauten abseits vorhandener Sieldungszentren
Wege zum Ziel
Berücksichtigung auf Gemeindeebene im Rahmen der Flächenwidmungsplanung und der örtlichen Entwicklungskonzepte
Nutzung der vorhandenen Baulandreserven innerhalb der Ortsbereiche
Neuwidmungen im unmittelbaren Anschluss an bestehende Ortsgebiete und Rückwidmung isolierter Baulandausweisungen
Errichtung von An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der Topographie, sowie einer guten Proportion und Einhaltung der Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen
Bei großen Neubauten (Reithallen, Gewerbebetrieben, o. ä.) Bedacht auf Lage, gute Proportion und Sichtbarwerden der Funktion nach außen, sowie optische Einbindung durch Bepflanzungsmaßnahmen