Raumbezug
Oberlauf der Mattig
Ausgangslage/Zielbegründung
Die obere Mattig nach dem Seeausrinn aus dem Grabensee (aktuelle Funde liegen zwischen der Brücke bei Macking und Mundenham) gilt als eines der wenigen oberösterreichischen Gewässer mit Vorkommen der Flussmuschel. Diese Art, für die aus EU-rechtlicher Sicht Schutzgebiete auszuweisen sind, steht im Anhang II sowie im Anhang IV der FFH-Richtlinie. Entscheidend für die Weiterexistenz der Flussmuschel in der Mattig ist die Erhaltung einer kiesigen Sohle.
Gefährdung
Veränderungen des Sohlsubstrates (zum Beispiel durch Räumungen, Eintrag von Feinsedimenten), Eutrophierung, Einbringung von Pestiziden, Besatz mit nicht heimischen Fischarten, welche autochthone Fischarten als Wirtsfische (z.B. Elritze, Aitel, Döbel u.a.) für die Muschellarven verdrängen
Wege zum Ziel
Sicherung der Qualität der Mattig in Bezug auf Struktur und Wasserqualität, Förderung autochthoner Fischarten.