Raumbezug
Gesamte Untereinheit Moränenland
Ausgangslage/Zielbegründung
Schotterabbau spielt in der Raumeinheit nur eine untergeordnete Rolle. Dort und da wurde und wird aber Schotter für den Eigenbedarf abgebaut.
Schottergruben stellen in großem Stil angelegt oft maßgebliche Eingriffe in das Landschaftsbild, den Wasserhaushalt oder in vorhandene Lebensgemeinschaften dar. Als punktuelle Eingriffe tragen sie jedoch (unter Berücksichtigung sonstiger Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit) zur Strukturvielfalt in der Raumeinheit bei und sind Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Nach Abbauende entstehen dann Rohböden und manchmal kleine Tümpel mit Wasserpflanzen sowie spontan aufkommendes Buschwerk mit bemerkenswerter Artenvielfalt.
Gefährdung
Aufforstung aufgelassener Schottergruben oder sonstige intensive Folgenutzungen
Wenn kein adäquater Ersatz geschaffen wird: Fortschreitende Sukzession bis zu einem geschlossenen Waldbestand, dadurch Verlust wertvoller Initialstadien.
Wege zum Ziel
Solange ein extensiver Nutzungsanspruch an die Schottergruben besteht, soll dieser auch aufrecht erhalten werden. Sollte die Nutzung aufgegeben werden, so ist die natürliche Sukzession dem Aufforsten vorzuziehen, weil zumindest über einen längeren Zeitraum der ursprüngliche Charakter erhalten bleibt. Bei fortschreitender Sukzession können pflegende und gestaltende Eingriffe mit naturschutzfachlichen Zielsetzungen in Betracht gezogen werden.
Im Rahmen der erforderlichen naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren ist danach zu trachten, möglichst jene Auflagen zu erteilen, die eine naturnahe Entwicklung der Schottergruben in der Nachnutzungsphase erwarten lassen.