- Sicherung und Entwicklung des raumtypischen, bäuerlich geprägten Kulturlandschaftscharakters.
- Sicherung und Entwicklung der hohen Dichte von naturnahen stehenden und fließenden Kleingewässern.
- Sicherung von Schwarzerlen-Eschen-Au- und Sumpfwäldern.
- Sicherung und Entwicklung von Feuchtwiesenresten.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils von Elementen der Kulturlandschaft (Obstbaumalleen, Raine, markante Einzelbäume, Wiesen).
- Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener Bebauung und Sicherstellung einer landschafts- und funktionsgerechten Bauweise.