Raumbezug
Gewässer der gesamten Raumeinheit, insbesondere größere Fließgewässer
Ausgangslage/Zielbegründung
Grenzen landwirtschaftlich (intensiver) genutzte Flächen, Siedlungs- bzw. Industriegebiete an die Fließgewässer an, so leidet ihre Qualität oftmals unter dem Eintrag von Nährstoffen. Zum einen werden einige der Bäche noch als Vorfluter für Drainagen und Überwässer vor allem häuslicher Senkgruben und Kleinkläranlagen verwendet, zum anderen ist aber auch der Eintrag durch Düngung von Grünland und Ackerflächen in alle fließenden und stehenden Gewässer (was vorwiegend außerhalb der Raumeinheit stattfindet) nicht unwesentlich.
Viele in der Landwirtschaft eingesetzten Pestizide sind starke Fischgifte. Allerdings hat sich auch hier die Situation in den letzten Jahren um einiges verbessert (Düngeverordnung, Düngeeinschränkungen und Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Rahmen von ÖPUL).
Bei stehenden Gewässern können hinsichtlich Nährstoffeintrag auch Fischzucht (Überbesatz beziehungsweise Überfütterung) und in einzelnen Fällen Wassergeflügel (Entenkot) eine Rolle spielen.
Weiters werden Straßeneinläufe samt den darin befindlichen Schadstoffen (z.B. Gummiabrieb) häufig direkt in die Gewässer eingeleitet.
Generell ist festzustellen, dass die Oberflächengewässer auch in direktem Kontakt mit dem Grund- und somit dem Trinkwasser stehen.
Gefährdung
Weitere Verwendung der Fließgewässer als Vorfluter für Abwässer.
Dünge- und Pestizideinträge aus der Landwirtschaft.
Ausräumen von vorhandenen Pufferzonen (Galeriewäldern).
Wege zum Ziel
Forcierung einer flächendeckenden kommunalen Abwasserentsorgung bzw. entsprechende Adaptierungen von älteren häuslichen Kleinkläranlagen
Schaffung, beziehungsweise Einhaltung entsprechender Düngeverzichtszonen im Nahbereich von (Fließ-)Gewässern (z.B. gekoppelt mit bachbegleitende Gehölzstreifen)
Vermehrte Verwendung von Festmist anstatt von Gülle, da die Nährstoffe aus dem Festmist vollständiger von den Pflanzen aufgenommen werden können.
Kein Ausbringen von Flüssigdüngern (Jauche, Gülle) in der vegetationsfreien Zeit.
Sparsamer Umgang mit Mineraldünger.
Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel im Hinblick auf die Qualität von Grund- und Oberflächenwässern
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie