Raumbezug
Gesamte Raumeinheit „Eferdinger Becken“
Ausgangslage/Zielbegründung
Das Eferdinger Becken zeichnet sich dadurch aus, dass die Grenze insbesondere zur angrenzenden Raumeinheit „Inn- und Hausruckviertler Hügelland“ weitgehend „offen“ ist, d.h. dass Wanderbewegungen zahlreicher Tiergruppen aus den waldreichen Gebieten im Süden in die angrenzende offene Kulturlandschaft des Eferdinger Beckens weitgehend ungehindert möglich ist. Dies ist z.B. für das Wild von Bedeutung (Wechsel zwischen Einstands- und Äsungsflächen) oder z.B. für Amphibien (Wechsel zwischen Sommerlebensräumen und Laichgewässern).
Im Norden des Eferdinger Beckens verläuft die B 131 im Übergangsbereich zwischen Eferdinger Becken und dem angrenzenden Mühlviertel, weiters konzentriert sich hier auch die Siedlungsentwicklung. Die Freihaltung der Korridore zwischen Oberlandshaag und Bergheim oder zwischen den Ortschaften Freudenstein, Vogging, Pösting und Lindham ist daher von großer Bedeutung zur Erhaltung der naturräumlichen Beziehungen zwischen den Landschaftsräumen.
Von großer Bedeutung sind auch die Fließgewässer, die wichtige vernetzende Korridore zwischen den Raumeinheiten darstellen, im Eferdinger Becken insbesondere Innbach und Aschach.
Im Rahmen übergeordneter Raumordnungskonzepte besteht auch die Möglichkeit, Nutzungen, wie etwa Schotterabbaugebiete, so zu situieren, dass diese selbst zu Ausbreitungskorridoren werden.
Zentraler Anknüpfungspunkt für alle Vernetzungen stellt das beiderseits der Donau gelegene Auwaldgebiet dar.
Gefährdung
Eine große Gefährdung für große Grünzüge liegt vor allem in einer möglichen Durchschneidung durch Verkehrsinfrastrukturprojekte bzw. generell in einer Funktionseinschränkung durch Flächeninanspruchnahme für Baulandflächen.
Wege zum Ziel
Sicherung auf Ebene der Regionalplanung im Rahmen von regionalen Raumordnungsprogrammen (Linz-Land, Eferding).
Umsetzung konkreter Erhaltungs- und Entwicklungsziele für diese Grünzüge auf lokaler Ebene.