Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Neuanlage von Betriebs- und Gewerbegebieten

Raumbezug

Gesamte Untereinheit, besonders aktuell das Oberwanger Becken

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Derzeit ist die Zahl der Auspendler im Berufsverkehr deutlich höher als die Zahl der Einpendler. Um mehr Arbeitsplätze in der Region zu schaffen, herrscht große Standortkonkurrenz um größere Gewerbebetriebe. Durch die neue Anbindung an die Westautobahn im Bereich Oberwang wird vor allem das Oberwanger Becken ein attraktiver Standort für diese. Derzeit ist ein neues Gewerbegebiet im Bereich der Anbindung im Entstehen.
Es besteht die Gefahr, dass die neuen Gewerbegebiete teilweise in extensiven Grünlandgebieten sowie an landschaftsästhetisch exponierten Stellen angelegt werden. Dadurch entstehen mitunter mitten in rein bäuerlich strukturierten Freiräumen völlig landschaftsuntypische Baukörper, die zu starken Veränderungen des Landschaftsbildes führen.
Um Eingriffe in das Landschaftsbild abzuschwächen, bietet sich die Anlage eines Grüngürtels um die Betriebe an.

 

Gefährdung

Störung des Landschaftsbildes und von Sichtbeziehungen durch Bebauung
Ungeregelte Baulandwidmung und Bebauungstätigkeit ohne Rücksicht auf landschaftliche Charakteristik

 

Wege zum Ziel

Umsetzung von entsprechenden Landschaftskonzepten, welche im Rahmen der örtlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden erarbeitet wurden.
Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und ökologische Belange bei Neuwidmungen, insbesondere von Gewerbegebieten.
Landschaftsbezogene Bauweise und Schaffung von Grünelementen, um die neuen Bauten harmonisch in die Landschaft einzubinden.
Bewusstseinsbildung, Information der Bauwerber

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen: