Sicherung von Stufenrainlandschaften

Raumbezug

Verstreut in der gesamten Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Am Höhepunkt der ackerbaulichen Nutzung, als die Selbstversorgung der Höfe einen hohen Stellenwert hatte, wurden auch steilere und steinreiche Flächen für eine Ackernutzung herangezogen. Dabei wurden die Hänge durch die Anlage von Böschungen, fallweise auch Trockensteinmauern terrassiert und von größeren Steinen gereinigt. Die so entstanden Ackerparzellen sind aus heutiger Sicht sehr schmal, führen aber zu einer reizvollen Gliederung ganzer Hangabschnitte. Durch den Rückgang der Ackernutzung werden viele dieser Parzellen nun als Dauergrünland genutzt. Damit sind sie auch Zeugen einer sich wandelnden Landnutzung.
Aus naturschutzfachlicher Sicht stellen diese Stufenrainlandschaften wertvolle Biotop-Ensembles dar, die höchste Wertigkeit für das Landschaftsbild und als Lebensraum haben. Hervorzuheben ist auf Grund seiner prioritären Bedeutung der oftmals kleinräumig ausgebildete Biotoptyp des Halbtrockenrasens.

 

Gefährdung

Nutzungsaufgabe/Flurbereinigung: Die Parzellen zwischen den Böschungen sind auch für eine Wiesennutzung als kleinflächig einzustufen. Als Antwort darauf sind eine Extensivierung der Nutzung mit Nutzungsaufgabe und Verbrachung bis hin zu aktiver Aufforstung, aber auch eine Intensivierung durch Schaffung größerer Parzellen, Entfernung der Terrassen und Nutzung als Intensivgrünland realistische Szenarien.
Aufforstung: Ausdehnung der Waldfläche durch Aufforstung der Terrassenflächen (über Stufenraine hinweg); besonders bei Standorten in Waldrandlage.
Verbuschung/Verheckung: Mit fortschreitender Sukzessionsentwicklung kommt es entlang der Böschungen und Trockensteinmauern zur Ausbildung von Heckenzügen, die den Charakter als Trockenlebensraum beeinträchtigen und zu einer Verringerung der Wertigkeit führen.

 

Wege zum Ziel

Auf Grund der reichen Ausstattung mit Hecken in der gesamten Raumeinheit, sollten zumindest große Bereiche der Stufenraine als Trockenstandorte erhalten bleiben und eine „schleichende Verheckung“ verhindert werden. Eine Abwägung über die Flächenanteile von Hecken, Einzelbüschen und gehölzfreien Abschnitte muss im Einzelfall erfolgen.
Erstellung von Gestaltungs- und Pflegeplänen, mit differenzierten Aussagen zu den verschiedene Lebensraumtypen und deren Flächenanteile. Auch die exemplarische Wiederaufnahme einer extensiven Ackernutzung kann für Teilflächen überlegt werden.
Die Errichtung von Landschaftsschutzgebieten kann für gut ausgebildete und großflächige Bereiche geprüft und gegebenfalls realisiert werden.
Sicherung der Pflege durch Pflegeausgleich:

  • Programme/Förderungen: ÖPUL (Pflegeausgleich für ökologisch wertvolle Flächen)
  • Privatrechtliche Verträge mit dem Land Oö.

Sicherung der wertvollen Strukturen auf Gemeindeebene (Ausweisung in örtlichen Entwicklungskonzepten als wertvolle Biotope) und auf Landesebene

 

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