Raumbezug
Abbaustandorte, verstreut in der gesamten Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Steinbrüche stellen - in großem Stil angelegt - oft maßgebliche Eingriffe in das Landschaftsbild, den Wasserhaushalt oder in vorhandene Ökosysteme dar.
Als punktuelle Eingriffe tragen sie jedoch (unter Berücksichtigung sonstiger Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit) zur Strukturvielfalt in der Raumeinheit bei und sind Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten.
In der Raumeinheit existieren einige kleinere Steinbrüche und Schotterentnahmestellen. Die meisten von ihnen sind bereits aufgelassen und unterliegen einem fortschreitenden Sukzessionsprozess.
Im Rahmen der weiteren Nutzung als Steinbruch sollte auf zufällig entstandene Sonderlebensräume mit höchster Bedeutung für den Naturschutz Rücksicht genommen werden, wenn eine Rekonstruktion des betreffenden Lebensraumes unwahrscheinlich ist.
Gefährdung
Aufforstung aufgelassener Steinbrüche oder Nutzung als Abraumdeponien
Wenn kein adäquater Ersatz geschaffen wird: Fortschreitende Sukzession bis zu einem geschlossenen Waldbestand, dadurch Verlust wertvoller Initialstadien
Wege zum Ziel
Solange ein extensiver Nutzungsanspruch an den Steinbrüchen besteht, soll dieser auch aufrechterhalten werden. Sollte die Nutzung aufgegeben werden, so ist die natürliche Sukzession dem Aufforsten vorzuziehen, weil zumindest über einen längeren Zeitraum der ursprüngliche Charakter erhalten bleibt. Bei fortschreitender Sukzession können pflegende und gestaltende Eingriffe mit naturschutzfachlichen Zielsetzungen in Betracht gezogen werden.
Im Rahmen der erforderlichen naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren ist danach zu trachten, möglichst jene Auflagen zu erteilen, die eine naturnahe Entwicklung der Steinbrüche in der Nachnutzungsphase erwarten lassen.