Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener und nicht landschafts- und funktionsgerechter Bebauung

Raumbezug

Bäuerliche Siedlungsbereiche der gesamten Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Die Raumeinheit ist rel. gleichmäßig durch kleinere Ortschaften besiedelt, die meist bäuerlichen Charakter aufweisen. Die Lage dieser Siedlungsflächen befindet sich meist in den Hang- und Talzonen. Daneben gibt es aber auch einige Beispiele einer „umgekehrten Reliefnutzung“, bei der die steilen und engen Täler von Waldflächen eingenommen werden, die Bauernhöfe mit den umgebenden Landwirtschaftsflächen aber auf den Kuppen angesiedelt sind. Entsprechend gut sichtbar und prägend sind diese Bereiche für das Landschaftsbild.
Die bäuerliche Kulturlandschaft ist durch raumtypische Gehöftformen und eine kleinräumige Gliederung mit zahlreichen Vernetzungsstrukturen gekennzeichnet.

 

Gefährdung

Ausweitung der Bebauungsfläche durch eine ungeordnete Siedlungsentwicklung (Zersiedelung)

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Natur- und Landschaftsschutzaspekte bei Umwidmungen
Konzentration der Bebauung auf bestehende Siedlungsbereiche
Berücksichtigung von naturräumlichen Faktoren wie Geländeverlauf, Topographie, Vegetationsbestand und Sichtbeziehungen bei der Situierung von Baukörpern
Schaffung harmonisch in die Landschaft und Bebauungsstruktur integrierter Baukörper mit in sich stimmiger Proportion und Gestaltung
Konkrete Festlegungen in den einzelnen naturschutzfachlichen Bewilligungsverfahren und -bescheiden
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung
Erhalt der Strukturelemente im Nahbereich der Siedlungen

 

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