Raumbezug
Almen der gesamten Untereinheit „Geschlossene Waldlandschaft“
Ausgangslage/Zielbegründung
Die höher gelegenen Rodungsinseln sind durch mehrere Almen geprägt. Diese sind nur zum Teil – etwa in Reichraming und Weyer-Land – durch touristische Nutzung (z.B. Schiliftbetrieb, Wandertourismus) wirtschaftlich besser abgesichert.
Die Weiterführung der Almbewirtschaftung ist als wesentliches Kulturgut aus landeskulturellen und touristischen Gründen wünschenswert, sofern sie nicht dem Ziel der Erreichung eines hohen Grades an Wildnis im Nationalpark Kalkalpen entgegen steht.
Auch unter Berücksichtigung der damit verbundenen möglichen Probleme wie Waldweide, Trinkwasserverunreinigung und hohe Besucherzahlen, besteht aus naturschutzfachlicher Sicht die Ansicht, zumindest einzelne Almen in ihrem Bestand zu erhalten. Unabdinglich ist dabei die Forderung nach einer möglichst naturnahen Bewirtschaftung, bei der die Erhaltung artenreicher Almwiesen und –weiden, almtypischer Strukturelemente sowie der Schutz von Boden und Grundwasser an vorderster Stelle steht. Ebenso ist der Besucherlenkung ein hoher Stellenwert einzuräumen um vor allem lärmbedingte Störungen zu vermeiden. Ein weiteres wichtiges Kriterium stellt die sachgerechte Entsorgung von Müll und Abwasser dar.
Gefährdung
Bei wirtschaftlicher Grenzertragssituation ist eine Weiterführung der Almbewirtschaftung oder eine Betriebsübernahme gefährdet
Zu intensive touristische Nutzung
Wege zum Ziel
Meinungsbildung
Nutzung der Almförderung durch das Land Oö
Einbindung von Maßnahmen zur Almerhaltung in EU-Projekte (Interreg, Euregio)