Rohstoffabbau entsprechend den Grundsätzen des Landesraumordnungsprogrammes

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit „Vöckla-Ager-Hügelland“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Im oberösterreichischen Landesraumordnungsprogramm (LROP) sind die Raumordnungsziele und -grundsätze der Landesentwicklung festgelegt.
Die Gemeinden der Raumeinheit gehören bereichsweise zum Raumtyp 5 „Verdichtungsgebiete im Ländlichen Raum“ – „Gmunden/Vöcklabruck“ sowie zum „Ländlicher Raum mit Tourismusfunktion“.
Als Leitziele werden unter anderem der Schutz der Umwelt, die Sicherung oder Wiederherstellung eines ausgewogenen Naturhaushaltes, die Bedachtnahme auf die ökologische Tragfähigkeit des Raumes und die sparsame Grundinanspruchnahme beschrieben.
Die Vorsorge der Rohstoffsicherung soll unter möglichster Wahrung der natur- und landschaftsräumlichen Ressourcen erfolgen.

 

Gefährdung

Keine

 

Wege zum Ziel

Bewusstseinsbildung der Planungs- und Entscheidungsträger auf Ebene der örtlichen und überörtlichen Raumplanung
Konsequente Umsetzung der relevanten Leitziele und -grundsätze der Landesentwicklung

 

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