Erhaltung der traditionellen Bebauung und bei Neubebauung und Erweiterungen Sicherstellung einer landschaftsgerechten Bauweise

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Das Landschaftsbild der Raumeinheit wird außerhalb der zentralen Siedlungsbereiche in bedeutendem Ausmaß durch eine offene Wiesen- und Weidenlandschaft mit kleineren und größeren Waldinseln sowie Heckenzügen bestimmt. Darüber hinaus prägt die traditionelle bäuerliche Bauweise die Raumeinheit in hohem Maße. Vor allem die Akzentuierung der großflächigen Wiesenhänge durch die zerstreut liegenden Einzelhöfe und Kleinweilertreuobstbeständen verleiht dem Gebiet beträchtlichen landschaftlichen Charme. Infolge der starken Relieffierung und damit verbunden vieler Aussichtspunkte sind viele Bereiche der Landschaft gut einsehbar.
Der Eindruck einer Landschaft wird von deren Bebauungsstruktur mitbestimmt. In der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft können selbst wenige, nicht an die umgebende Struktur angepasste Baukörper als dominant und störend empfunden werden. Für den Tourismus und auch für die Eignung als Naherholungsgebiet ist das charakteristische Landschaftsbild mit seinen traditionellen Bebauungsformen von großer Bedeutung.
Durch den Trend zum Einfamilienhaus und zum Zweitwohnsitz ist heute eine deutliche Zersiedelungstendenz, oft an Waldrandlagen, zu beobachten. Dies führt in Teilbereichen der Raumeinheit zu einer Zerschneidung der Landschaft und einem Rückgang von verkehrsarmen, störungsfreien Bereichen.

 

Gefährdung

Errichtung von Einfamilienhäusern ohne landschaftsgerechte Bauweise oder Bezugnahme auf die bestehenden Baukörper. Errichtung von Reithallen oder Ställen an bestehende Baukörper ohne Bezug zur Landschaft und Einhaltung der Maßstäblichkeit in Relation zur bestehenden Bebauung
Bauvorhaben mit starken, weithin sichtbaren Auswirkungen auf das Landschaftsbild – bedingt durch exponierte Lage des Grundstückes bzw. Größe des Bauvolumens
Zersiedelung der traditionellen Kulturlandschaft durch ungeordnete Siedlungsentwicklung
Abtragen und maßgebliches Verändern alter Bausubstanz

 

Wege zum Ziel

Einhaltung der in örtlichen Entwicklungskonzepten festgehaltenen Siedlungsgrenzen (keine Neuausweisung von Wohnbauland in landwirtschaftlichen Bereichen außerhalb der festgelegten Baulandbereiche, Vermeidung von Zersiedelung)
Rückwidmung von nicht genutzten Baulandreserven im Grünland und in aus naturschutzfachlicher Sicht hochwertigen Lebensräumen
Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Neuanlage von Gewerbegebieten
Errichtung von An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen
Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude. Belassen leer stehender Gebäude, sofern keine Alternativnutzung sinnvoll erscheint
Bereits vorhandene nicht landschaftsgerechte Bebauungen sollten künftig durch einen Mantel von landschaftstypischen Hecken oder Grüngürteln umschlossen werden, um so einen sanfteren Übergang zur Kulturlandschaft herzustellen
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung

 

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