Raumbezug
Gesamte Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
In der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist der gute ökologische Zustand von Gewässern als zu erreichende Zielvorgabe festgeschrieben. Kriterien zur Verbesserung der Qualität von Gewässern (z.B. ihrer Morphologie, Gewässergüte usw.) wurden festgelegt. Für die Gewässerverwaltungsbehörden herrscht in der Raumeinheit vor allem im Bereich der Herstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässersysteme Handlungsbedarf. Im Gewässergütebereich ist der Sollzustand bereits weitgehend erreicht.
Die ökologische Qualität der Fließgewässer hängt direkt von ihrer Naturnähe ab, artenreiche „Kulturlebensräume“ unter lang dauerndem menschlichem Einfluss (wie in terrestrischen Ökosystemen) haben sich hier nicht gebildet. Problematisch sind menschlich bedingte Verarmungen der Strukturvielfalt in den Bächen, die durch Landbewirtschaftung, Oberflächenversiegelungen, Regulierungen und Stauhaltungen veränderte Hydrologie der Gewässer und schließlich die unter menschlichem Wirken ebenfalls veränderte chemische Beschaffenheit des Wassers.
Gefährdung
Drainagen, Bachbegradigungen und Regulierungen
Fließkontinuumsunterbrechungen durch Querbauwerke
Errichtung von Kraftwerksanlagen, Sohlrampen und anderen Kontinuumsunterbrechungen (einschließlich deren Betrieb, beispielsweise durch Ausleitungen, Stauraumspülungen etc.)
Beeinträchtigungen der Gewässergüte
Wege zum Ziel
Erhaltung oder Herstellung eines naturnahen hydrologischen Zustandes der Fließgewässer
Bewahrung natürlicher Retentionsräume (Überschwemmungsflächen)
Rückbau von Begradigungen, Sohl- und Uferverbauungen, Verrohrungen und Querbarrieren
Abgabe entsprechender Restwassermengen
Sicherung und lokal Steigerung der Gewässergüte
Erarbeitung und Umsetzung von Gewässerentwicklungskonzepten