Sicherung und Entwicklung von Stillgewässern als naturnahe oder natürliche Lebensräume 78

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Die Lebensraumfunktionen von Stillgewässern steigen mit der Naturnähe der Ufer- und Sohlbereiche sowie mit sinkender Intensität fischereilicher Nutzungen. Etliche Kleinteiche weisen gar keine fischereiliche Nutzung auf. Davon profitieren die Wasser bewohnenden Wildtiere, unter anderem Amphibien.
Natürliche Stillgewässer wie Altarme oder Tümpel in Bachauen oder Sümpfen sind in der Raumeinheit äußerst selten. Weiter verbreitet sind künstliche Stillgewässer wie Lösch-, Fisch- und Gartenteiche. Einen selten auftretenden Sonderfall stellen Steinbruchteiche dar. Offene Löschteiche werden heute immer mehr von unterirdischen Löschwasserbehältern oder von Hydranten ersetzt oder es handelt sich um reine Betonbecken. Die Dichte von Fischteichen ist lokal bereits sehr hoch, wodurch es zu Beeinträchtigungen bei Abflussregime und Gewässergüte der angrenzenden Bäche kommt. Zudem locken künstlich dicht gehaltene Fischbestände Fisch fressende Tierarten weg von ihren angestammten Nahrungsgründen und provozieren wirtschaftliche Schäden in den Teicharealen.

 

Gefährdung

Zuschüttung oder Entfernung von Stillgewässern im Zug von Flussverbauung und Entwässerung von Sümpfen)

Ablagerungen in Stillgewässern
Intensive fischereiliche Nutzung
Naturferne Gestaltung von Fisch- und Löschteichen (insbesondere mit durchgehenden Steilufern)

 

Wege zum Ziel

Erhaltung bestehender naturnaher Stillgewässer
Ökologisch orientierter Umbau von Beton-Löschteichen
Möglichst extensive Teichwirtschaft

Teichneuanlagen nur abseits bestehender wertvoller Feuchtbiotopflächen
Bei der Bewilligung von Fischteichen zu berücksichtigen: 

  • Mitplanung von nicht fischereilich genutzten, nachgeschalteten Nebenbecken als Ablauf-Klärbecken und Naturrefugien
  • Schaffung von Seichtwasserzonen mit flachen Ufern
  • Abschirmung gegenüber Fischfressereinflüssen durch Zäune, die aber das Leben von Wildtierarten nicht gefährden dürfen
  • Möglichst geringe Beeinflussung des Abflussregimes (=Wasserentnahme) im Vorfluter

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