Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelten Landschaften von nicht agrarbezogener Bebauung und Sicherstellung einer landschafts- und funktionsgerechten Bauweise

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

In der Untereinheit befinden sich zahlreiche, bäuerlich geprägte Kleinweilerweiler (meist nur 2-3 Bauernhöfe) und Einzelhöfe, die teilweise von Streuobstbeständen eingefasst und regelmäßig in der Terrassenlandschaft verteilt sind. Diese historische Siedlungsstruktur, die bis auf die bayrische Landnahme im Mittelalter zurückreicht, prägt das Erscheinungsbild des Landschaftsraumes sehr stark. Derzeit sind kaum Zersiedelungstendenzen an den Rändern dieser Weiler im Gange.
Dagegen stehen einige aufgelassenen Höfe sowie Kleinwirtschaften leer und sind dem Verfall preisgegeben. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist der sukzessive Verfall der Gebäude gegenüber einem Abtragen dieser vorzuziehen, da in diesen alten Gemäuern immerhin Lebensraum für verschiedenste Tierarten (Vögel, Fledermäuse, etc.) geboten wird.
Die Streuobstbestände stellen wertvolle Landschafselemente dar, die die Agrarlandschaft strukturieren.

 

Gefährdung

Ungeordnete Siedlungsentwicklung. Errichtung von Objekten ohne landschaftsgerechte Bauweise und ohne Rücksichtnahme auf Ensemblewirkung mit Baubeständen, sowie ohne Einhaltung der Maßstäblichkeit
Abtragen alter Bausubstanz
Rodung von Streuobstbeständen

 

Wege zum Ziel

Vermeiden von Zersiedelung durch Maßnahmen der örtlichen Raumplanung (Flächenwidmungsplan und örtliche Entwicklungskonzepte)
Beeinflussung der Gestaltung von Neu- und Anbauten im Hinblick auf eine landschaftsgerechte Bauweise unter Beachtung der Topographie, sowie einer stimmigen Proportion und Einhaltung der Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen     
Förderung der Anlage von Streuobstbeständen
Belassen der leerstehenden Bausubstanz, sofern keine Alternativnutzung sinnvoll erscheint

 

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