Kontrolliertes Zulassen von natürlichen Wasserspiegelschwankungen (insbes. Frühjahrshochwasser) an den Seen

Raumbezug

Wasserflächen des Wolfgangsees, Hallstätter Sees und Traunsees

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Derzeit wird der Wasserstand der Seen über Wehre geregelt. Berücksichtigte Gesichtspunkte sind dabei Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung und Wasserwirtschaft (z.B.: Energiegewinnung). Der Wasserstand ist durch die Wehre und Schwellen übers Jahr gesehen ausgeglichener und weist weniger natürliche Wasserspiegelschwankungen auf. Besonders Frühjahrshochwässer sind aber bedeutsam für gewisse Fischarten (z.B.: Hecht), die auch in überschwemmten Uferzonen laichen.
Am Traunsee ist - unter anderem durch die Anhebung des Seespiegels - ein teils massiver Schilfrückgang zu beobachten, der sich auch im Bereich des Deltas negativ auf die Röhrichtbestände ausgewirkt haben könnte.
Am Hallstätter See sind sowohl die Streuwiesen als auch die Bruchwälder vom Seewasserspiegel abhängig.

 

Gefährdung

Keine aktuelle Gefährdung

 

Wege zum Ziel

Abstimmen der Wehrordnung auf die Laichzeit von Fischarten, die bevorzugt in überschwemmten Uferzonen laichen. Berücksichtigung der vom Wasserstand abhängigen Biotope bei der Veränderung des Wasserregimes

 

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