Raumbezug
Gesamte Untereinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Ruhezonen haben besonders für die Tierwelt (Laichschongebiete für Fische, Ruhezonen für Wasservögel) aber auch für die Pflanzenwelt große Bedeutung für die langfristige Entwicklung ihrer Bestände.
Derzeit gibt es am Hallstätter See, Wolfgangsee und Traunsee keine bzw. nur wenige Beschränkungen bezüglich Nutzung der Seeflächen für den Bade- und Sportbetrieb. Anzustreben wäre eine größere Konzentration des Freizeitbetriebes zum Schutz der Tierwelt und der Ufer- und Wasservegetation.
Gefährdung
In der Sommersaison erfolgt eine intensive touristische Nutzung, die keinen Rückzugsraum für störungsempfindliche Tierarten übrig lässt. Insbesondere Motorboote führen durch Lärm und Wellenschlag zu einer starken Beunruhigung von Wasservögeln
Wege zum Ziel
Einige Seebuchten mit naturnaher bzw. natürlicher Uferlinie sollten als Ruhezonen, in denen Bade-, Boots-, Surf-, Tauch- und Angelbetrieb nicht in Frage kommen, ausgewiesen werden. Als mögliche Ansatzpunkte für weniger intensiv genutzte Bereiche in den Seeflächen wären bereits vorhandene Naturschutzgebiete bzw. Reste nicht geschützter natürlicher Uferabschnitte geeignet
Keine touristisch begründeten Ausnahmen von der Motorbootsperre
Beschränkung des Badebetriebs auf dafür ausgewiesene Uferabschnitte
Einrichtung von Laichschongebieten