Raumbezug
Uferzonen des Hallstätter Sees, Wolfgangsees und Traunsees
Ausgangslage/Zielbegründung
Vorhandene naturnahe Uferstrukturen in den drei Seen sind:
- Wasserpflanzenbestände
- Reichstrukturierte Flachuferbereiche mit Schotterbänken, Sand,
Steinen, Blöcken - Natürliche Steilufer mit Felsen
- Überhängende Äste, unterspülte Wurzeln, Totholzansammlungen
Die Uferanrainer haben im Zuge der Pflege, Gestaltung und Befestigung ihrer Grundstücke (Uferverbauungen, Trittplatten, etc.) viele dieser naturnahen Strukturen beseitigt bzw. zerstört.
Der oftmals nur schmal ausgebildete Bereich zwischen Seeufer und steilen Hanglagen muss zahlreiche Infrastrukturaufgaben erfüllen. In dieser beengten Lage sind bei Ausbau- und Sanierungsarbeiten die naturnahen Bereiche gefährdet. Schuttablagerungen, einheitliche Böschungsneigungen, Betonmauern, Störung des Wasserhaushaltes, Flächenverbrauch etc. beeinträchtigen die ökologischen Funktionen dieser Flächen.
Gefährdung
Weitere harte Uferverbauungen und intensive Pflege der Uferzone durch Gemeinden und Private
Wege zum Ziel
Information und Schulung der Uferanrainer bezüglich naturnaher Strukturen und ihrem Nutzen für den Naturschutz führt ev. zum Zulassen gewisser Verwilderungserscheinungen z.B.: Totholz, umgefallene Bäume, Hinterspülungen u.ä.
Abflachung künstlich errichteter steiler Uferverbauungen und Ersatz durch flache Blockwürfe oder Kies
Berücksichtigung ökologischer Belange im Zuge von Straßenneubauten (ökologische Begleitplanung und ökologische Bauaufsicht)
Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den betroffenen Akteuren bereits im Vorfeld konkretisierter Planungen
Erweiterung und Anlage von Pufferzonen