Erhaltung, Pflege und Neuanlage von traditionellen Streuobstwiesen und -zeilen

Raumbezug

Gesamte Untereinheit „Grünlanddominierte Kulturlandschaft mit kleinen Gehölzinseln und Siedlungen“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Streuobstbestände stellen wichtige Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, deren ursprüngliche Lebensräume in der Kulturlandschaft zurückgedrängt oder bereits zu Gänze ausgelöscht worden sind. Hohe Bedeutung besteht insbesondere für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse. Darüber hinaus zeichnet sich dieser Lebensraumtyp durch ein hohes Maß an Beständigkeit aus.
Um eine bessere Zufahrt zu den Nutzflächen zu ermöglichen, wurden in der Nachkriegszeit zahlreiche Obsthaine und -baumreihen dem Ausbau des landwirtschaftlichen Wegenetzes geopfert. Heute finden sich Streuobstbestände meist nur mehr im Nahbereich zu den Gehöften, wo sie bedingt durch die traditionelle Mostherstellung in der Raumeinheit erhalten sind. Durch die über Jahrhunderte andauernde Züchtung von regions- beziehungsweise landestypischen Obstbaumsorten können diese ursprünglichen, hochstämmigen Zuchtsorten in gewisser Weise als Kulturgut bezeichnet werden.

 

Gefährdung

Rodung infolge Rückläufigkeit der örtlichen Nachfrage an Most und anderen Obstprodukten und Überalterung der Bestände
Fehlende Nachpflanzung
Ausfälle durch Feuerbrand

 

Wege zum Ziel

Bewusstseinsbildung und intensive Aufklärungsarbeit bezüglich der Bedeutung der Obstsortenvielfalt
Fortführung der Förderungsprogramme von traditionellen Obstbaumsorten (ÖPUL, Naturaktives Oberösterreich, Aktion Grüne Welle)
Eine Neuanlage von Zufahrtswegen und -straßen sollte von der Pflanzung von neuen Obstbaumalleen begleitet werden. Da bei sollte auf die Verwendung regionaltypischer Obstsorten geachtet werden.
Entwicklung von Vermarktungskonzepten für Obstprodukte (Direktvermarktung) und Förderung von lokalen Initiativen von Interessensgemeinschaften (z. B. „Mostgemeinde“ Aschach an der Steyr)
Weitere Aufklärung (Privatgärtner!) zur Bekämpfung des Feuerbrandes und Verzicht auf die Verwendung von besonders anfälligen, oft nicht einheimischen Straucharten (z. B. Cotoneaster dammeri) bei der Begrünung von beispielsweise Böschungen und Grünflächen

 

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