Die Abbildung und Dokumentation der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Form eines digitalen Leitungsinformationssystems ist ein geeignetes Steuerungsinstrument für künftige wasser- und betriebswirtschaftliche Entscheidungen des Anlageneigentümers oder –betreibers. Das Wissen um Größe und Zustand des Anlagevermögens ist die wesentliche Grundlage für die Ermittlung des erforderlichen Kostenaufwands für die Instandhaltung von Wasserleitungen und Kanälen, für die Bestimmung des Zeitpunkts der zu setzenden Instandhaltungsmaßnahmen, aber auch für die Finanzierung derartiger Maßnahmen. Darüber hinaus ermöglicht ein laufend aktuell gehaltenes Leitungsinformationssystem auch eine optimale Betriebsführung und bedarfsgerechte Wartung der Anlagen.
Im engeren Sinn ist ein digitales Leitungsinformationssystem ein Datensatz für die technische Infrastruktur eines Anlagenbetreibers. Der Datensatz muss neben der grafischen und raumbezogenen Darstellung (Lage, Tiefe etc.) auch alle sonstigen Informationen (Rohrmaterial, Leitungsgefälle, Zustand, Errichtungsdatum etc.) als Attribute enthalten.
Um Informationen über den Zustand der Kanalisation zu erhalten, wird der Kanal mit einer Fernsehkamera befahren. Hier wird das Kanalnetz einschließlich der Schächte und Sonderbauwerke einer optischen Kontrolle unterzogen. Dabei werden diese Anlageteile auch auf Funktionsfähigkeit, Sicherheit und augenscheinlich auf Dichtheit geprüft. Auf Basis der bei der TV-Kamerabefahrung festgestellten Mängel wird eine Zustandsklassifizierung vorgenommen.
Das Leitungsinformationssystem soll ein für den Anlagenbetreiber einfach nutzbares Werkzeug zur schnellen und flexiblen Informationsvermittlung sein.
Auf Grund der Fülle der Daten ist eine EDV-unterstützte Führung - insbesondere bei größeren Leitungsnetzen - sinnvoll. Zu beachten ist, dass eine ständige Aktualisierung der Daten für den gewünschten Anwendernutzen unbedingt erforderlich ist.
Das LIS soll ein Teil eines digitalen kommunalen Informationssystems (KIS) bzw. geografischen Informationssystems (GIS) sein. In Verknüpfung mit anderen Daten und Plänen (Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, Indirekteinleiterkataster, Kataster weiterer Leitungsträger, Umweltinformationen etc.) stellt das LIS auch ein wichtiges Hilfsmittel für Entscheidungsträger dar.
Förderung:
Gemäß den geltenden Bundes-Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft ist die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems förderfähig. Die Mindestanforderungen an ein förderfähiges LIS sind in Anlehnung an das ÖWAV-Regelblatt "Leitungsinformationssystem" in den Spezialthemen der oben angeführten Förderungsrichtlinie definiert. Die Erfassung von Hausanschlussleitungen und -kanälen kann ebenfalls in die Förderung miteinbezogen werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann zusätzlich zur Bundesförderung auch eine Landesförderung gewährt werden.
Förderungsausmaß:
Die Förderung des Bundes stellt eine reine Pauschalförderung dar. Das Ausmaß der Bundesförderung beträgt zwei Euro pro digital erfassten Laufmeter Wasserleitung oder Kanal, maximal jedoch 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter anderem ist der Ankauf von spezieller Software förderfähig.
Das Ausmaß der Landesförderung beträgt 10 Prozent der Erstellungskosten, maximal jedoch 40 Cent pro Laufmeter erfasster Leitung.
Informationen zur Landesförderung