Raumbezug
Schottergruben in der Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Aus naturschutzfachlicher Sicht können in Schottergruben wichtige Ersatzlebensräume (insbesondere für Vögel und Amphibien) entstehen. Das ist vor allem in dieser Raumeinheit umso bedeutender als in der Alm durch gewässerbauliche Maßnahmen viele ähnliche Strukturen verloren gegangen sind (z.B Schotter- und Altwasserzonen in den Auen).
Als wichtige Sekundärstandorte gelten:
- Rohbodenstandorte (z.B. Brutplatz des Flussuferläufers)
- Steilwände (z.B. Brutplatz von Eisvogel und Uferschwalbe
- Flachwasserbereiche (Nahrungshabitat, Laichgewässer)
- Trockene Magerstandorte (Zauneidechse, Neuntöter, Schwarzkehlchen)
Für die Nutzung dieses Standortpotenzials sollten dabei in allen Phasen – von Abbau, Rekultivierung und Nachnutzung – die naturschutzfachlichen Interessen ausreichende Berücksichtigung finden. Dazu ist ein möglichst flexibles Agieren notwendig, um auch auf Spontanentwicklungen besser eingehen zu können
Gefährdung
Die entsprechenden Lebensräume unterliegen Sukzessionsabläufen und können ohne weitere Bewirtschaftung oder gezielte Pflege nicht stabil und dauerhaft erhalten werden
Verfüllung der Gruben mit Abfällen aller Art
Rekultivierung nach gärtnerischen Gesichtspunkten, großflächige Humusierung und Aufbringen von Oberbodenmaterial
Intensive Folgenutzungen (z.B. Ackerstandorte)
Wege zum Ziel
Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes bei Abbau und Rekultivierung von Schottergruben im Rahmen der erforderlichen naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren:
- Sicherung eines möglichst hohen Anteils für die „Folgenutzung Naturschutz“
- Sicherung nährstoffarmer Verhältnisse