Siedlungsentwicklung entsprechend den Grundsätzen des Landesraumordnungsprogrammes

Raumbezug

Größere Siedlungszentren innerhalb der Raumeinheit (Vorchdorf, Scharnstein, Grünau)

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Generell strebt der Naturschutz die Sicherung der noch bestehenden Landschaftselemente sowie die Entwicklung neuer artenreicher Lebensräume in ausgeräumten Teilbereichen an.
Wenn nicht anders möglich, kann die Schaffung naturnaher Strukturelemente in landschaftlich und ökologisch strukturlosen Gebieten mit gutem Willen auch im Zuge von Bebauungsmaßnahmen und Rohstoffabbau erfolgen. Dabei sollten insbesondere im Hinblick auf die Zersiedelungsproblematik, den Verkehrswegebau, den Rohstoffabbau und Fragen des Bodenmanagements als Mindeststandard die im Landesraumordnungsprogramm festgelegten Grundsätze unbedingt eingehalten werden.
Als Leitziele werden unter anderem der Schutz der Umwelt, die Sicherung oder Wiederherstellung eines ausgewogenen Naturhaushaltes, die Bedachtnahme auf die ökologische Tragfähigkeit des Raumes und die sparsame Grundinanspruchnahme beschrieben.
Weiters sollten auch die Aspekte des Landschaftsschutzes bei Umwidmungen berücksichtigt werden.

 

Gefährdung

Ungeordnete Siedlungsentwicklung

 

Wege zum Ziel

Bewusstseinsbildung der Planungs- und Entscheidungsträger in der örtlichen und überörtlichen Raumplanung
Umsetzung der Leitziele in der örtlichen und überörtlichen Raumplanung
Berücksichtigung der Auswirkungen weiterer Widmungen im Flächenwidmungsplan auf das Landschaftsbild, neue Widmungen nur nach den Grundsätzen der Raumordnung

 

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