Oö. Schulzeitgesetz-Novelle 2008

Nähere Bestimmungen zur Umbenennung der Übungsschulen und Schulfreierklärung mit der Oö. Schulzeitgesetz-Novelle 2008

Mit dem Beschluss des . Schulzeitgesetzes vom . Landtag am 8. Mai 2008 werden insbesonders Bestimmungen für die Umbenennung der "Übungsschulen" in "Praxisschulen", die Schulfreierklärung von (Schul-)Tagen, die zwischen unterrichtsfreie Tage fallen, durch Verordnung des Landesschulrats geregelt.   
 


 

Weiterführende Informationen

Das Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird, enthält grundsatzgesetzliche Bestimmungen über die Erklärung von schulfreien Tagen an Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie an Polytechnischen Schulen, die im Oö. Schulzeitgesetz 1976 näher ausgeführt werden müssen.

Weiters wurden über das Deregulierungsgesetz 2006, Schulzeitgesetz des Bundes Anpassungen vorgenommen, die es nun auch im Oö. Schulzeitgesetz 1976 zu berücksichtigen gilt.

Dieses Gesetzesvorhaben umfasst daher im Wesentlichen:

  • die Umbenennung der "Übungsschulen" in "Praxisschulen";
  • die Schulfreierklärung von (Schul-)Tagen, die zwischen unterrichtsfreie Tage fallen, durch Verordnung des Landesschulrats.