Raumbezug
Gesamte Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
In der gesamten Raumeinheit befinden sich zahlreiche Weiler und Einzelhöfe, die von Streuobstbeständen umgeben werden. Gemeinsam bilden sie ein wichtiges und charakteristisches Element des Landschaftsbildes dieser Raumeinheit.
Derzeit sind in weiten Teilen der Raumeinheit (abseits der Autobahnen und der großen Siedlungszentren) keine starken Zersiedelungstendenzen erkennbar. Die Nutzungsmöglichkeiten der Vierkanter genügen aber oft nicht mehr den Anforderungen der modernen Landwirtschaft. Andrerseits stehen auch viele Höfe nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes leer.
Auch der Nutzung der Streuobstbestände fehlt eine solide wirtschaftliche Basis, die eine langfristige Sicherung der Bestände erwarten lassen. Aus naturschutzfachlicher Sicht stellen sie aber wertvolle Landschaftselemente dar, die zu einer Bereicherung der Agrarlandschaft beitragen und auch das Landschaftsbild positiv prägen.
Gefährdung
Ungeordnete Siedlungsentwicklung
Bau neuer Hallen neben historischen Vierkantbauernhöfen ohne Einbindung in das bestehende Landschaftsbild
Abtragen bzw. Verfall alter historisch wertvoller Bausubstanz
Rodung der Streuobstbestände bzw. langfristig auch natürlicher Zusammenbruch der Bestände wegen Überalterung. Auch die Ausbreitung des Feuerbrandes führt zu einer Gefährdung der Obstbaumbestände
Wege zum Ziel
Vermeiden der Zersiedelung durch Maßnahmen der örtlichen Raumplanung (Flächenwidmungsplan und örtliches Entwicklungskonzept)
Förderung der Anlage von Streuobstbeständen
Beim Auftreten des Feuerbrandes sind sofortige Maßnahmen wie Ausschneiden und Rodung notwendig, das Schnittgut ist zu verbrennen
Errichtung von An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen. Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude. Dies ist auch bei Nachnutzung der Vierkanthöfe durch Kleinbetriebe oder für Wohnzwecke zu berücksichtigen.
Bereits vorhandene nicht landschaftsgerechte Bebauung sollte künftig durch einen Mantel von landschaftstypischen Hecken oder Grüngürteln umschlossen werden.
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung.