Raumbezug
Fließgewässernetz der gesamten Raumeinheit, insbesondere der Fluss Krems, aber auch Sulzbach, Ipfbach, Kristeinerbach, tw auch der Sipbach und andere
Ausgangslage/Zielbegründung
Durch die Anlage von für Fische unpassierbaren Querbauwerken und Wasserausleitungen ohne ausreichende Restwassermenge wird das Gewässerkontinuum unterbrochen.
Erst ein durchgehendes Fließgewässerkontinuum ermöglicht es Fischen, aber auch anderen Organismen arttypische Wanderungen z. B. zu ihren Laichplätzen bzw. den Austausch von durch die Kraftwerke getrennten Populationen.
Auch die Verrohrung kleinerer Seitenbäche führt zu einer Trennung der Quellbachabschnitte vom übrigen Gewässersystem.
Gefährdung
Verrohrung von Gewässerabschnitten, insbesondere kleinerer (Seiten-) Gewässer
Neubau von Wasserkraftanlagen und weitergehende Gewässerverbauung ohne ausreichende Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange
Wege zum Ziel
Abtrag oder Umgestaltung zu passierbaren Querbauwerken bzw. Errichtung von Fischaufstiegshilfen
Sicherstellung von gewässerökologisch ausreichenden Restwassermengen
Rückbau von Verrohrungen
Berücksichtigung dieses Zieles schon bei der Projektierung von Eingriffen in und an Fließgewässern unter Einbindung von Gewässerökologen
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die bis 2015 eine (Verbesserung der) Durchgängigkeit der Fließgewässer anstrebt