Änderungen zahlreicher Dienstrechtsbestimmungen
Der Oö. Landtag hat am 12 Juni 2008 mit dem Oö. Oö. Gemeinde- und Landes-Dienstrechtsänderungsgesetz insbesonders die Änderungen wie etwa Neuregelung des Ersatzes der Ausbildungskosten, Ermöglichung der Pragmatisierung auch bei Teilzeitbeschäftigung, Familienhospizfreistellung und den Karenzurlaub beschlossen.
Weiterführende Informationen
Als wesentliche Punkte des Gesetzes sind anzuführen:
- Neuregelung des Ersatzes der Ausbildungskosten
- Ermöglichung der Pragmatisierung auch bei Teilzeitbeschäftigung
- Entfall von Genehmigungspflichten
- Verpflichtung für Beamtinnen und Beamte des Ruhestands, sich - wenn notwendig - einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen
- Anpassung der Diplomanerkennungsbestimmungen an die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Klarstellung, dass keine Urlaubsersatzleistung bei Auflösung des Dienstverhältnisses während des Probemonats gebührt
- Recht auf Familienhospizfreistellung auch zur Sterbebegleitung von Wahl- und Pflegeeltern
- Verlängerung des Maximalzeitraums der Familienhospizfreistellung zur Betreuung von schwerst erkrankten Kindern
- Verpflichtende Berücksichtigung der Zeiten eines Karenzurlaubs für die Tätigkeit bei anderen Gebietskörperschaften, EU-Einrichtungen und anderen zwischenstaatlichen Einrichtungen
- Verlängerung der Inanspruchnahmemöglichkeit eines Karenzurlaubs für die Pflege eines behinderten Kindes
- Erweiterung der Verwendungsbeschränkungen auf Lebensgemeinschaften
- Möglichkeit der Überweisung des Monatsbezugs auf ein ausländisches Konto
- Anrechnung der Zeit als "wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (in Ausbildung)" beim Vorrückungsstichtag
- Rückwirkende Anrechnung von Vordienstzeiten bei Einrichtungen eines EWR-Mitgliedsstaats
- Umsetzung der Richtlinie 2006/15/EG zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten
- Festlegung einer Einmalzahlung für das Jahr 2008