Der Landeshauptmann - als Vertreter der Landesfürsten

14. Jahrhundert - 1783

14. Jahrhundert - 1783

Schon im Mittelalter gab es Amtsträger, welche die oberste richterliche Gewalt im Land repräsentierten, aber auch militärische Aufgaben und die Finanz- und politische Verwaltung im Auftrag des Landesfürsten wahrnahmen. Ursprünglich Landrichter genannt, wurden sie seit dem 14. Jahrhundert als Hauptmann ob der Enns bezeichnet. Sie stammten meist aus den im Land ansässigen Adelsfamilien. Nach dem Niedergang der Macht der Landstände im 17. Jahrhundert ernannten die Landesfürsten und Kaiser immer öfter landfremde, aber treu ergebene Adelige zu Landeshauptleuten. Der jeweilige Landeshauptmann residierte im Linzer Schloss.

Der Bayerische Statthalter und spätere Landeshauptmann Adam Graf von Herberstorff (Ölbild, Oö. Landesmuseen)

1783 richtete Kaiser Joseph II. im Zuge umfassender Verwaltungsreformen anstelle der Landeshauptmannschaft die ob-der-ennsische Landesregierung mit einem Regierungspräsidenten an der Spitze ein. Das Amt des Landeshauptmannes verschwand damit bis zum Jahre 1861.

 

Patent von Landeshauptmann Graf Thürheim vom 1. August 1772 (Bild: Oö.Landesarchiv, Patent- und Normaliensammlung, Schachtel 8)

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