Berichtigung eines Redaktionsversehens in der Novelle 2008
Mit dem Beschluss des Oö. Landtags vom 2. Oktober 2008 wurde die Berichtigung von Redaktionsversehen vorgenommen, die im Rahmen der Oö. Fischereigesetz-Novelle 2008 hervorgetreten sind.
Weiterführende Informationen
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Beilage 1615/2008
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Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Fischereigesetz geändert wird Gemäß § 26 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.
Am 8. Mai 2008 hat der Oö. Landtag die Oö. Fischereigesetz-Novelle 2008 beschlossen, die unter anderem auch die Übertragung von Zuständigkeiten an den Oö. Landesfischereiverband bzw. dessen Organe und den ersatzlosen Entfall der Anerkennung der Fischzuchtbetriebe beinhaltet.
Als wesentlicher Punkt dieser Gesetzentwurfs ist die Berichtigung von Redaktionsversehens, die nunmehr hervorgetreten sind.