Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz geändert wird

Forcierung erneuerbarer Energieträger und Fern- bzw. Nahwärmesysteme in der Wärmeversorgung

Mit dem Beschluss des Oö. Landtags vom 4. Dezember 2008 wurde das Ziel gesetzt, erneuerbare Energieträger und Fern- bzw. Nahwärmesysteme in der Wärmeversorgung zu forcieren. Die Förderungsvoraussetzung für die Errichtung von Wohnhäusern und Wohnheimen ist die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern bzw. von Fern- oder Nahwärme.

  

Weiterführende Informationen

Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, erneuerbare Energieträger und Fern- bzw. Nahwärmesysteme in der Wärmeversorgung zu forcieren. Es soll daher gesetzlich festgelegt werden, dass Förderungsvoraussetzung für die Errichtung von Wohnhäusern und Wohnheimen die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern bzw. von Fern- oder Nahwärme ist. Eine Unterscheidung wird jedoch gemacht zwischen dem sogenannten mehrgeschoßigen Wohnbau und den Eigenheimen und Reihenhäusern. Die Auswahl eines Systems für Heizung und Warmwasseraufbereitung stellt für die Errichter von Eigenheimen und Reihenhäusern eine der wichtigsten Entscheidungen - auch in finanzieller Hinsicht - dar. Deshalb soll kein System der erneuerbaren Energieträger bzw. der Nah- oder Fernwärme bevorzugt werden und zum Ausschluss von der Gewährung der Wohnbauförderung führen können.

Es soll dem Wohnbauförderungswerber bei der Errichtung von Eigenheimen und Reihenhäusern möglich sein, sich frei für eine Energiegewinnungsanlage zu entscheiden, die seinen Bedürfnissen am ehesten gerecht wird und dabei die Voraussetzung des Betriebs eines erneuerbaren Energieträgers bzw. an ein Fern- oder Nahwärmesystem erfüllt.

Dieses Landesgesetz enthält daher folgende wesentliche Änderung:

  • Festlegung der Förderungsvoraussetzung, dass Energiegewinnungsanlagen vorgesehen sind, die erneuerbare Energieträger bzw. Fern- oder Nahwärme nutzen, 
  • bei Eigenheimen und Reihenhäusern darf kein bestimmtes System dieser Anlagen zur Voraussetzung für die Gewährung der Förderung gemacht werden.

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