Anpassungen an die geänderten Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates
Mit dem Beschluss des Oö. Landtags vom 4. Dezember 2008 wurden die Bestimmungen zur Anerkennung von Berufsausbildungen eines Staats, dessen "Angehörigen Österreich auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der Europäischen Integration dieselben Rechte zu gewähren hat wie Inländern, auf Grund der Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates geändert.
Weiterführende Informationen
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Beilage 1685/2008
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Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird (Oö. Sportgesetz-Novelle 2009)
Das Oö. Sportgesetz enthält Bestimmungen zur Anerkennung von Berufsausbildungen eines Staats, dessen "Angehörigen Österreich auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der Europäischen Integration dieselben Rechte zu gewähren hat wie Inländern". Diese Anerkennungsbestimmungen ergingen in Umsetzung der Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates und wurden durch die "Diplomanerkennungsrichtlinien" ersetzt. Eine entsprechende Anpassung des Oö. Sportgesetzes ist daher erforderlich. Eine darüber hinausgehende Änderung des Rechtsbestands erfolgt durch diese Novelle nicht.