Oö. Wahlzusammenlegungsgesetz 2009

Landtag-, Gemeinderats- und Bürgermeister(innen)wahlen am 27. September 2009

Mit dem Beschluss des . Landtags vom 29. Jänner 2009 sind die vier im . Landtag vertretenen Parteien übereingekommen, die im Jahr 2009 aus Anlass des Ablaufs der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Oö. Landtags und des Ablaufs der sechsjährigen Wahlperiode in den oö. Gemeinden durchzuführenden Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeister(innen)wahlen gemeinsam am Sonntag, den 27. September 2009, durchzuführen.

 

Weiterführende Informationen

Die vier im Oberösterreichischen Landtag vertretenen Parteien sind übereingekommen, die im Jahr 2009 aus Anlass des Ablaufs der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Oö. Landtags und des Ablaufs der sechsjährigen Wahlperiode in den oö. Gemeinden durchzuführenden Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeister(innen)wahlen gemeinsam am Sonntag, den 27. September 2009, durchzuführen.

Gründe dafür waren, dass dem neuen Landtag mehr Zeit für die Beratung des Landesbudgets 2010 eingeräumt, die intensive "heiße" Wahlkampfphase verkürzt und damit auch die gesamten Wahlkampfkosten verringert werden sollen.

 

 

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