Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre und Einführung der Briefwahl
Der Oö. Landtag hat am 29. Jänner 2009 ein Landes-Verfassungsgesetz beschlossen, womit die die notwendige landesverfassungsrechtliche Grundlage zum aktiven und passiven Wahlrecht in der Landtagswahlordnung für die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre, etc. geschaffen wurde.
Weiterführende Informationen
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Beilage 1725/2009
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Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes- Verfassungsgesetz geändert wird (Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 2009 - L-VG-Novelle 2009)
Die B-VG-Novelle brachte maßgebliche Änderungen des Wahlrechts auf Bundesebene, insbesondere die Herabsetzung des Wahlrechts für Wahlen auf Bundesebene auf 16 Jahre.
Auf Grund des in der Bundesverfassung verankerten Homogenitätsgebots im Wahlrecht, wonach die Bedingungen des aktiven und passiven Wahlrechts in der Landtagswahlordnung nicht enger gezogen werden dürfen als es die Bundesverfassung für Wahlen zum Nationalrat vorsieht und gleichzeitig die Bedingungen des aktiven und passiven Wahlrechts in den Gemeinden nicht enger gezogen werden dürfen als in der Wahlordnung zum Landtag ist das aktive Wahlalter auch für Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene auf 16 Jahre herabzusetzen. Dieses Landes-Verfassungsgesetz schafft dafür die notwendige landesverfassungsrechtliche Grundlage.