Senkung der Klassenschülerhöchstzahl
Am 5. März 2009 wurden vom Oö. Landtag mit dem Beschluss desOö. Pflichtschulorganisationsgesetzes insbesonders Bestimmungen zur Senkung der Klassenschülerhöchstzahl, die (Weiter-)Führung von Sprachförderkursen, ergänzende Bestimmungen zu den Organisationsformen bzw. zur Führung von Volksschulen, Hauptschulen und von Polytechnischen Schulen und Klarstellung der Bestimmungen über den Schulbau- und Einrichtungsaufwand beschlossen.
Weiterführende Informationen
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Beilage 1762/2009
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Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2009)
Das Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, enthält eine Reihe von Grundsatzbestimmungen, die im Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz näher ausgeführt werden müssen.
Dieses Gesetzes umfasst daher im Wesentlichen:
- die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl von 30 auf 25 an Volksschulen, an Hauptschulen und an Polytechnischen Schulen sowie von 15 auf 13 an Sonderschulen;
- die (Weiter-)Führung von Sprachförderkursen in den Schuljahren 2008/2009 und 2009/2010 an Volksschulen, Hauptschulen und an Polytechnischen Schulen;
- ergänzende Bestimmungen zu den Organisationsformen bzw. zur Führung von Volksschulen, Hauptschulen und von Polytechnischen Schulen;
- Klarstellung der Bestimmungen über den Schulbau- und Einrichtungsaufwand im Verhältnis zum Schulerhaltungsaufwand