Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2009

Senkung der Klassenschülerhöchstzahl

Am 5. März 2009 wurden vom Oö. Landtag mit dem Beschluss desOö. Pflichtschulorganisationsgesetzes insbesonders Bestimmungen zur Senkung der Klassenschülerhöchstzahl, die (Weiter-)Führung von Sprachförderkursen, ergänzende Bestimmungen zu den Organisationsformen bzw. zur Führung von Volksschulen, Hauptschulen und von Polytechnischen Schulen und Klarstellung der Bestimmungen über den Schulbau- und Einrichtungsaufwand  beschlossen.

  

Weiterführende Informationen

Das Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, enthält eine Reihe von Grundsatzbestimmungen, die im Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz näher ausgeführt werden müssen.


Dieses Gesetzes umfasst daher im Wesentlichen:

  • die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl von 30 auf 25 an Volksschulen, an Hauptschulen und an Polytechnischen Schulen sowie von 15 auf 13 an Sonderschulen;
  • die (Weiter-)Führung von Sprachförderkursen in den Schuljahren 2008/2009 und 2009/2010 an Volksschulen, Hauptschulen und an Polytechnischen Schulen;
  • ergänzende Bestimmungen zu den Organisationsformen bzw. zur Führung von Volksschulen, Hauptschulen und von Polytechnischen Schulen;
  • Klarstellung der Bestimmungen über den Schulbau- und Einrichtungsaufwand im Verhältnis zum Schulerhaltungsaufwand

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: